Zweitmeinung

Ihr Anspruch auf ärztliche Zweitmeinung

Bei Ihrer Erkrankung der Wirbelsäule wurde die Option einer Operation erläutert und empfohlen, da andere Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg zeigten. Sie haben die Möglichkeit, vor einer geplanten Operation eine fachärztliche Beratung von einem unabhängigen Arzt (sogenannte „Zweitmeinung“) nach § 27b SGB einzuholen.

Der Landesverband hat ein standardisiertes Verfahren zum Zweitmeinungsverfahren entwickelt: Erfahrene Neurochirurgen mit dem Schwerpunkt der Wirbelsäulenbehandlung beraten Sie gern. Kontakt finden Sie unter Neurochirurgischen Praxen. Mit einer Überweisung „Zweitmeinung“ wird Ihnen zeitnah ein Termin und Beratung ermöglicht.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf ärztliche Zweitmeinung
  • Die gesetzlichen Krankenkassen müssen dafür die Kosten übernehmen
  • Gesetzlicher Anspruch auf ärztliche Zweitmeinung besteht nur bei planbaren Eingriffen (z. B. OP)